OGH bestätigt Wahlbroschürenurteile

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag die Urteile im BZÖ-Wahlbroschürenprozess bestätigt. Auch die Strafen für die beiden ehemaligen BZÖ-Politiker Gerhard Dörfler und Uwe Scheuch wurden vom Höchstgericht beibehalten.

Vor einem Jahr waren Ex-Landeshauptmann Dörfler und der ehemalige Landeshauptmann-Stellvertreter Scheuch in der Causa in Klagenfurt verurteilt worden, sie legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Generalprokuratur, die Staatsanwaltschaft des Höchstgerichts, empfahl dem OGH vergangene Woche, die Verurteilungen zu bestätigen.

Dieser Empfehlung folgte der OGH am Donnerstag. Die Nichtigkeitsbeschwerden der beiden wurden vom Senat unter OGH-Präsident Eckart Ratz verworfen.

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