SPÖ und ÖVP bei Fremdenrecht einig
Inhaltlich geändert hat sich laut einem Sprecher von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) zuletzt nichts wesentliches mehr.
Wohnsitzauflage gilt bei negativem Asylbescheid weiter
Laut SPÖ ging es nur noch um die Wohnsitzauflage sowie die Sanktionen bei Verstößen dagegen. Vereinbart ist nun, dass Asylwerber auch in dem ihnen zugewiesenen Bundesland bleiben müssen, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Das soll vor allem Wien entlasten. Wer der Wohnsitzauflage nicht nachkommt oder die Gebietsbeschränkung verletzt, muss eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro zahlen, im Wiederholungsfall sind es bis zu 5.000 Euro. Der Ersatzarrest beträgt bis zu zwei Wochen bzw. drei Wochen im Wiederholungsfall.
Beugehaft bei Ausreispflichtigen
Zu den weiteren Verschärfungen gehört das Instrument der Beugehaft, die verhängt werden kann, wenn ein ausreisepflichtiger Fremder sich weigert, Leistungen im Rahmen des Ausreiseverfahrens zu erbringen, die nur sie selbst erbringen können. Das meint beispielsweise eine Unterschrift auf einen Antrag zur Erlangung eines Heimreisezertifikats.
Größter Teil des Pakets schon akkordiert
Der größere Teil des Fremdenrechtspakets ist zwischen den Regierungsparteien schon länger akkordiert und liegt bereits im Parlament. Es enthält etwa höhere Strafen, wenn Flüchtlinge das Land trotz aufrechten Bescheids nicht verlassen und ermöglicht Schubhaft bis zu 18 Monate in Serie. Zudem sollen bei kriminell gewordenen anerkannten Flüchtlingen die Verfahren zur Aberkennung des Status beschleunigt werden.