Verbot der rechtsextremen NPD gescheitert
Die NPD verfolge zwar „verfassungsfeindliche Ziele“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. „Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt.“
Hohe Hürden für Parteiverbot & Bedeutung eingebüßt
Kritiker eines neuen Verbotsversuchs hatten von Anfang an vor den großen Risiken gewarnt. Denn die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind in Deutschland hoch, und die NPD hatte zuletzt an politischer Bedeutung eingebüßt. Im September 2016 mussten die Rechtsextremen bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern ihre deutschlandweit letzten Landtags-Mandate abgeben. Seither ist die NPD nur noch auf kommunaler Ebene und mit einem Abgeordneten im Europaparlament vertreten.
Einzig das Bundesverfassungsgericht ist in Deutschland befugt, ein Parteiverbot auszusprechen. Passiert ist das überhaupt erst zweimal, und das ist mehr als 60 Jahre her.
Erstes Verfahren bereits 2003 geplatzt
Es ist bereits das zweite Mal, dass der Versuch, in Karlsruhe gegen die NPD vorzugehen, mit einem Misserfolg endet. Ein erstes Verfahren war 2003 geplatzt, weil ans Licht kam, dass die Partei bis in die Spitze mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Deutsche Regierung und Bundestag, die das Verbot damals mit beantragt hatten, schlossen sich deshalb diesmal dem Bundesrat nicht an.
NPD kann freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht gefährden
Die NPD ist nach Ansicht des Gerichts zu bedeutungslos, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung ernsthaft in Gefahr bringen zu können. Die Gesinnung der Partei und ihr Konzept der „Volksgemeinschaft“ seien zwar menschenverachtend, rassistisch und wesensverwandt mit der Ideologie das Nationalsozialismus. Doch dies allein reiche nicht aus.
Parteiverbot kein Gesinnungsverbot
Ein Parteiverbot ist der Entscheidung zufolge kein Gesinnungsverbot. Entscheidend für ein Verbot wäre laut Urteil der Schritt von den verfassungsfeindlichen Zielen hin zur planmäßigen Bekämpfung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese Bekämpfung müsse sich an objektiven konkreten Umständen festmachen lassen.