Generalprokuratur empfiehlt Urteilsbestätigung
„Keine Verfahrens- oder Begründungsmängel“
Der Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich, sieht diese als nicht gerechtfertigt: „Aus unserer Sicht gibt es in dem Ersturteil weder Verfahrens- noch Begründungsmängel, auch Fehler in der rechtlichen Beurteilung sind nicht feststellbar.“ Das Croquis der Generalprokuratur an den OGH spricht sich daher für die Abweisung der Beschwerden aus.