Liste der verbotenen Symbole liegt vor
Verbot gilt ab 1. März
Verboten sind Symbole von Muslimbruderschaft und der radikalen Palästinenserorganisation Hamas sowie des militärischen Teils der Hisbollah, der türkisch-nationalistischen „Grauen Wölfe“, der kurdischen PKK. Das Verbot tritt mit 1. März in Kraft und ergänzt das bestehende Verbot von Symbolen der Terrororganisationen Islamischer Staat und Al-Kaida. Verboten wird auch der „Wolfsgruß“ türkischer Nationalisten.
Ausnahmen bei Verbot
Beschlossen wurde die Ausweitung des Verbotes im Vorjahr von ÖVP und FPÖ. Verstöße werden mit Geldstrafen von bis zu 4.000 Euro (bzw. im Wiederholungsfall 10.000 Euro) geahndet. Die Opposition stimmte dagegen, weil sie einerseits die Wirksamkeit des Verbots bezweifelt und andererseits rechtsextreme Gruppierungen in der Verbotsliste vermisst.
Ausnahmen vom Verbot gelten etwa für mediale Berichterstattung, Filme, Theateraufführungen und Ausstellungen, wenn klar ist, dass damit nicht das Ideengut von Terrororganisationen gutgeheißen oder propagiert werden soll.
- Meldung in slowenischer Sprache
- Siehe Meldung vom 12.12.2018