Auf Volksgruppensprachen „vergessen“

Der Rat der Kärntner Slowenien/ Narodni svet koroških Slovencev (NSKS) bemängelt, dass die Bundesregierung bei der Vorlage eines Entwurfes zur Reform der Mindestsicherung „einmal mehr die Existenz der Volksgruppen in Österreich vergessen hat“.

Nach dem Entwurf soll künftig die Höhe der Mindestsicherung daran geknüpft sein, dass ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden sind. Der Rat (NSKS) verweist in seiner Aussendung darauf, dass „in letzter Zeit immer häufiger diverse öffentliche Leistungen mit Deutschkenntnissen verknüpft werden und selbst Bereiche, wie die Verwendung von Sprachen in Schulpausen oder die Vergabe von Wohnungen diskussionsweise an Deutschkenntnisse geknüpft werden“.

In allen diesen Bereichen werde ignoriert, dass in Österreich Volksgruppen leben. Der Rat der Kärntner Slowenen/ Narodni svet koroških Slovencev (NSKS) fordert daher von der Bundesregierung, ihr Bewusstsein über die Existenz der autochthonen österreichischen Volksgruppen zu schärfen und diese bei künftigen Entwürfen zu berücksichtigen.

Gemäß Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung bekennt sich die Republik Österreich zu ihren Volksgruppen, und dass Sprache und Kultur, Erhalt und die Entwicklung der Volksgruppen zu schützen und zu fördern sind, erinnert der Rat. „Nach dem Entwurf der Bundesregierung über die Mindestsicherung kann es aber künftig sein, dass ein Betroffener ausgezeichnet eine der Volksgruppensprachen beherrscht, er aber trotzdem keine volle Mindestsicherung bekommt, wenn seine Deutsch- oder Englischkenntnisse nicht ausreichend sind. Das widerspricht dem Bekenntnis der Republik zum Schutz und zur Förderung der Sprachen der Volksgruppen, diese müssten auch in Bereichen, wie Mindestsicherung, gleichberechtigt berücksichtigt werden, zumindest in jenen Gebieten, wo die Volksgruppen leben“, schreibt der Rat (NSKS) in der Aussendung.

Meldung in slowenischer Sprache