Auch kroatischer Wein darf „Teran“ heißen

Kroatien darf ab sofort die Verwendung des Namens „Teran“ für den gleichnamigen Rotwein aus Istrien verwenden, obwohl das ein geschütztes slowenisches Produkt ist. Die von Brüssel gewährte Ausnahme für Kroatien trat am Mittwoch in Kraft.

Ausnahmeregelung mittels „delegiertem Akt“

Für Zagreb ist der Weinstreit damit beendet, Ljubljana will sich hingegen nicht zufriedengeben und kündigt eine Klage gegen die EU-Kommission an. Slowenien werde spätestens bis Ende August eine Klage gegen die EU-Kommission einreichen, kündigte der slowenische Agrarminister Dejan Židan am Dienstag nach einem Agrarminister-Treffen in Brüssel an. Ljubljana hatte zuvor vergeblich versucht, die Erteilung der Ausnahme mit einem delegierten Akt der Kommission zu verhindern. In Slowenien wird kritisiert, dass die EU-Kommission keine slowenischen Fachargumente berücksichtigt hat, sondern eine politische Entscheidung traf.

Slowenische Herkunftsbezeichnung ist geschützt

Seit 2011 ist der Rotwein, der aus dem slowenischen Karst/ Kras stammt, mit Herkunftsbezeichnung geschützt. Deswegen darf im Binnenmarkt kein anderer Wein unter diesem Namen verkauft werden. Die kroatischen Hersteller, die sich schon früher nicht daran gehalten haben, bekamen nun offiziell die Erlaubnis zur Verwendung des Namen. Die Absicht, für den Wein aus dem kroatischen Teil Istriens, wo die gleichnamige Rebsorte auf rund 300 Hektar angebaut wird, eine Ausnahme zu erlauben, kündigte Brüssel im Vorjahr an, das dafür notwendige Verfahren wurde im Jänner eingeleitet.

- Meldung in slowenischer Sprache
- Siehe Meldung vom 13.01.2017