„Sprachen sind in Bundesverfassung geregelt“
„Juristisch überflüssig“
Eine Erwähnung der slowenischen Sprache in der neuen Landesverfassung als zweite Landessprache - zumindest in den zweisprachigen Gemeinden - fordert die Volksgruppe. Für die SPÖ Kärnten wäre dies nicht zulässig und ein unerlaubter Widerspruch zur Bundesverfassung, sagt der sozialdmokratische Vorsitzende des Kärntner Rechts- und Verfassungsauschusses, Andreas Scherwitzl.
Der bekannte Verfassungsjurist Heinz Mayer nennt dieses Argument „blödsinnig“, die slowenische Sprache könne, genauso wie die deutsche, natürlich in die Landesverfassung geschrieben werden. Jede diesbezügliche Formulierung wäre jedoch juristisch bedeutungslos, weil die Sprachenregelung ausschließlich von der Bundesverfassung ausgehe.
Mayer: „Minderheitensprache gilt als Staatssprache“
- Meldung in slowenischer Sprache
- Siehe Meldung vom 13.03.2017