OGH bestätigt Wiener Patria-Urteil

Der Oberste Gerichtshof hat in der Patria-Korruptionsaffäre entscheidenden Punkten im Urteil des Landesgerichts Wien gegen den Wiener Rüstungslobbyisten Hans-Wolfgang Riedl Rechtskraft verliehen. Wie das Erstgericht gehen auch die Höchstrichter davon aus, dass es Korruption beim Ankauf finnischer Radpanzer durch Slowenien gegeben hat.

Nichtigkeitsbeschwerden fast gänzlich zurückgewiesen

In ihrer Erkenntnis, die in einer nicht öffentlichen Sitzung bereits am 15. April gefällt und Ende Mai im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts veröffentlicht wurde, haben die österreichischen Höchstrichter Nichtigkeitsbeschwerden gegen ein Urteil des Wiener Straflandesgerichts nahezu vollständig zurückgewiesen. Lediglich ein Steuerdelikt wird im Juli neu verhandelt werden.

Ankauf von Radpanzern durch slowenische Armee

Hans-Wolfgang Riedl, der als Rüstungslobbyist für den finnischen Patria-Konzern wirkte, war im April 2013 wegen Schmiergeldzahlungen und versuchtem Betrug beim Ankauf von Patria-Radpanzer durch die slowenische Armee in erster Instanz zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden. Gleichzeitig wurde Riedl damals auch für ein gewerbsmäßig begangenes Steuerdelikt zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Die Höchstrichter bestätigten nun jedoch praktisch alle Aspekte des Urteils aus erster Instanz. Wie schon das Landesgericht Wien sieht es auch der Oberste Gerichtshof als erwiesen an, dass Riedl beschlossen habe, die „zuständigen slowenischen Politiker“ zu bestechen, damit das slowenische Ausschreibungsverfahren auf finnische Patria-Radpanzer „zugeschnitten“ werde.

900.000 Euro an Freund des damaligen Premiers

Eine erste diesbezügliche Zusage durch Jože Zagožen, einen „Mittelsmann und persönlichen Freund“ des damaligen slowenischen Premiers Janez Janša, und auch durch Janša sei bereits im Juli 2005 vorgelegen. Nach der slowenischen Vertragsvergabe an den Patria-Konzern habe Riedl im Februar 2007 900.000 Euro an Zagožen übergeben, heißt es im OGH-Urteil. Dieses Geld sei für die Partei des damaligen Regierungschefs bestimmt gewesen.

Keinen Zweifel hat der Oberste Gerichtshof in Österreich auch daran, dass Janša als slowenischer Premierminister die Möglichkeit gehabt hat, die Ausschreibung zugunsten von Patria zu beeinflussen.

Steuerhinterziehung muss neu verhandelt werden

In einem eher marginalen Punkt, der im Juli neu verhandelt werden muss, widersprechen die Höchstrichter hingegen: Das Landesgericht habe Riedls Verurteilung nach dem Finanzstrafgesetz nicht ausreichend begründet, dieser Aspekt, der sich auf Steuerhinterziehung in Österreich bezieht, muss nun im Juli neu verhandelt werden.

Die Freiheitsstrafe Riedls wegen versuchten Betrugs und Bestechung sei mit dem OGH-Urteil rechtskräftig, auch eine Strafvollzugsanordnung sei bereits erlassen, erklärt Landesgerichtssprecherin Christina Salzborn.

Rechtskräftigkeit schlägt Wellen in Slowenien

Die Rechtskraft von Riedls Verurteilung ist insbesondere aus slowenischer Perspektive von Interesse: Das Verfassungsgericht in Ljubljana hatte im April das rechtskräftige Patria-Urteil gegen den slowenischen Ex-Premier Janez Janša und zwei weitere Mitangeklagte aufgehoben und einen neuen Prozess in erster Instanz angeordnet. Ob es dazu kommen wird, war zuletzt unklar. Abgesehen von Verjährungsfragen könnte auch die Tatsache eine Rolle spielen, dass mit Jože Zagožen eine der Schlüsselfiguren der Causa bereits im Herbst 2013 verstorben ist.

Ex-Premier und Oppositionsführer Janša reagierte mit einem Kommentar auf Twitter, in dem er die Veröffentlichung des OGH-Urteils in Medien in Slowenien just zu diesem Zeitpunkt als „interessantes Timing für diese neue Lügenoffensive“ nennt.

- Siehe Meldung vom 24.04.2015
- Linktipp: Zur OGH-Entscheidung