BH Dornbirn wollte 15-Jährigen ins Gefängnis stecken

Wegen 55 Euro sollte ein 15-Jähriger ins Gefängnis gehen. Er konnte die Verwaltungsstrafe nicht zahlen und sollte ersatzweise 66 Stunden einsitzen. Die entsprechende Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ist jedoch gesetzeswidrig. Auch im Vorjahr gab es einen ähnlichen Fall.

Laut seinem Verteidiger Anton Schäfer wurde der 15-Jährige Ende März zum Haftantritt aufgefordert. Der Bursch soll 66 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, weil er eine Geldstrafe von 55 Euro nicht bezahlt habe. Die Geldstrafe war verhängt worden, weil er am Bahnhof Dornbirn zweimal beim Rauchen erwischt worden war. Außerdem habe er mindestens siebenmal gespuckt, bis sich eine „unappetitliche Lache“ gebildet habe, so der Vorwurf.

Laut Verteidiger Schäfer hat der Bursch unfreundlich reagiert, als er von einem Polizeibeamten auf sein Verhalten angesprochen wurde. Einsperren brauche man seinen Mandanten deswegen aber nicht. Außerdem gilt rechtlich, dass unter 16-Jährige nicht aufgrund von Verwaltungsstrafen eingesperrt werden dürfen.

Ähnlicher Fall im vergangenen Jahr

Der Anwalt sieht in dem Fall einen klaren Angriff auf Angehörige der Roma-Volksgruppe. Es handle sich nicht um den ersten Fall dieser Art: Insgesamt vertrete er 60 Klienten aus der Volksgruppe der Roma, die mit Strafen konfrontiert seien. Bei vielen konstatiert Schäfer Mängel aus menschenrechtlicher Sicht.

Tatsächlich hat die BH Dornbirn erst im vergangenen Juli einem 15-jährigen Mädchen wegen aggressiven Bettelns mit Arrest gedroht. Auch sie hatte zuvor mehrere Geldstrafen nicht bezahlt. Die BH räumte damals einen Fehler ein, sprach jedoch von einem „Einzelfall“ - mehr dazu in Arrest für 15-Jährige sorgt für Empörung. Auch die BH Bludenz soll einem 14-jährigen Mädchen im Vorjahr mit Haft gedroht haben, sagt Schäfer.

Schäfer: Politik verantwortlich

Verteidiger Schäfer sieht die Verantwortung nicht bei den Sachbearbeitern der Bezirkshauptmannschaft. Auch er kennt die enorme Arbeitsbelastung der Mitarbeiter. Vielmehr sieht er die Landesregierung in der Verantwortung: Sie solle den Bedürftigen lieber helfen, als sie zu strafen. Jedes Strafverfahren würde zwischen 1.000 und 1.500 Euro kosten - Hilfe durch einen Sozialarbeiter sei im Vergleich dazu kostengünstiger, sagt Schäfer.