Lohndumping: EU verschärft Regeln

Die EU verschärft die Regeln für Arbeitnehmer, die für ihre Firmen in einem anderen EU-Land Aufträge ausführen. Sie sollen künftig genauso entlohnt werden wie einheimische Arbeitnehmer. Das entspricht der langjährigen Forderung der Landesregierung.

Am vergangenen Montag verständigten sich die Abgeordneten im EU-Parlament in Brüssel mit den Mitgliedsstaaten auf die neue Regelung gegen Lohndumping. Es wurde festgelegt, dass ausländische Arbeitnehmer vom ersten Tag an Anspruch auf das im Ziel-Land geltende Arbeitsrecht haben. Das heißt auch, dass nach dem örtlichen Mindestlohn bezahlt werden muss. Auch regionale und branchenspezifische Tarifverträge müssen eingehalten werden.

Neu ist: Die Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung muss künftig der Arbeitgeber bezahlen. Sie dürfen nicht mehr vom Gehalt abgezogen werden. Die Unterbringung muss darüber hinaus den Standards im Gastland entsprechen, so der Verständigung im EU-Parlament.

Frist von maximal 18 Monaten

Ausländische Arbeitnehmer dürfen künftig für bis zu zwölf Monate entsandt werden. Weitere sechs Monate können beantragt werden. Nach dieser Zeit werden ausländischen Unternehmen wie heimische Unternehmen behandelt. Sie müssen dann auch Lohnnebenkosten leiste: also Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer bis hin zu Pensionsversicherungsbeiträgen.

EU-weit wurden 2016 rund 2,3 Millionen Arbeitnehmer in andere Staaten entsandt. Zwischen 2010 und 2016 ist diese Zahl um knapp 70 Prozent gestiegen. In Österreich wurden im vergangenen Jahr 118.500 Entsendungen von Arbeitnehmern aus EU-Ländern nach Österreich beim Finanzministerium gemeldet. Für das Burgenland liegen laut Wirtschaftskammer keine Zahlen vor. Eine endgültige Entscheidung - also ein EU-Beschluss - soll im April fallen. Danach haben Österreich und auch die anderen Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationale Gesetze zu übertragen.