Hospiz-Ansprüche in Jerusalem

Ein Regierungsbeschluss der ungarischen Regierung, in dem Ansprüche auf das Österreichische Hospiz in Jerusalem gestellt werden, sorgt hierzulande seit Tagen für Aufregung. Die österreichische Bischofskonferenz hat bisher keine offizielle Kontaktaufnahme dazu von ungarischer Seite erhalten, teilte der Sprecher der Bischofskonferenz Paul Wuthe am Freitag auf Anfrage mit.

Kardinal Christoph Schönborn hat dennoch auf die Ankündigung aus Ungarn reagiert und stellte gegenüber Kathpress die Eigentumsverhältnisse klar. „Seit 1895 hat der Erzbischof von Wien kraft Entscheidung des Heiligen Stuhles die alleinigen Eigentumsrechte und somit die Verantwortung für das Österreichische Hospiz in Jerusalem“, sagte Schönborn am Mittwoch in einer Stellungnahme gegenüber der katholischen Nachrichtenagentur.

Eigentumserwerbs der Immobilie zugunsten des ungarischen Staates?

Zuvor hatte die Regierung in Budapest vergangene Woche einen in Ungarn kaum beachteten Regierungsbeschluss veröffentlicht. Demnach soll eine von der Regierung eingesetzte Kommission die Rolle des ungarischen Staates im Zusammenhang mit dem „österreichisch-ungarischen Pilgerhospiz“ und die Möglichkeit eines Eigentumserwerbs der Immobilie zugunsten des ungarischen Staates prüfen. Dazu soll ein Komitee unter Teilnahme der Regierung Ungarns, der Katholischen Bischofskonferenz Ungarns sowie der Österreichischen Bischofskonferenz gebildet werden. Bisher gab es dazu keine Einladung, heißt es aus der Bischofskonferenz. Auch der Regierungsbeschluss sei „einseitig erfolgt und nicht mit dem Erzbischof von Wien akkordiert“, erklärte Schönborn.

Seit 1895 beim Erzbischof von Wien

Auch der Rektor des Hospizes, Markus Bugnyar, hatte in einem Interview in der deutschen „Tagespost“ zu dem Ansinnen Ungarns Stellung genommen. Auch er wies darauf hin, dass die alleinige Verantwortung und Eigentümerschaft seit 1895 beim Erzbischof von Wien liege. Seit Beginn dieses Jahres gebe es allerdings Gespräche über einen Beitrag Ungarns zum aktuellen Bauprojekt der Errichtung der Casa Austria auf dem Grundstück des Hospizes, so Bugnyar. Aber „nicht auf dem Hintergrund etwaiger historischer Rechtsansprüche auf Eigentumsanteile, sondern auf Basis einer freundschaftlichen Kooperation, die auf gemeinsame Zukunft ausgerichtet ist, ohne deshalb die gemeinsame Vergangenheit leugnen zu wollen“.

Das Österreichische Hospiz ist das älteste nationale Pilgerhaus im Heiligen Land und liegt an der Via Dolorosa. Das Grundstück für das Österreichische Hospiz wurde 1855 nach einem Besuch von Erzherzog Ferdinand Maximilian - später Kaiser Maximilian von Mexiko - erworben. Acht Jahre später konnte der großzügig dimensionierte Neubau eingeweiht werden. Das Hospiz wurde dem Erzbischof von Wien unterstellt.

Im Ersten Weltkrieg konfiszierten die Briten nach der Einnahme von Jerusalem das Gebäude. Es wurde in ein Waisenhaus für einheimische Kinder umgewidmet, aber im Sommer 1919 wieder zurückgegeben. Einen Höhepunkt seiner Wirksamkeit erlangte das Haus, als während der Zwischenkriegszeit der damalige Rektor, Franz Fellinger, zum Generalvikar und Weihbischof des Lateinischen Patriarchen von Jerusalem aufstieg.

1939 wurde das Haus von den Briten als „deutsches Eigentum“ beschlagnahmt, 1948 wurde das Hospiz von den Jordaniern als Lazarett und Krankenhaus für die arabische Bevölkerung eingerichtet. Das Hospiz wurde 1985 von Israel wieder seinem österreichischen kirchlichen Eigentümer zurückgegeben. Es ist heute eine Stiftung der katholischen Kirche in Österreich mit dem jeweiligen Wiener Erzbischof - aktuell Kardinal Christoph Schönborn - als Protektor.