Enteignete Trafikanten ziehen vor EU Gericht
Dabei geht es jedoch nicht in erster Linie um die ganz offen betrügerische Vergabe der neuen Konzessionen durch die Fidesz-„Familie“, sondern um den Umstand, dass die Einführung des Monopols an sich den Klägern die Existenzgrundlage entzieht, deren Sicherung bzw. Gewährleistung ein Grundrecht darstellt.
In der Warteschleife
Auch, da es weder eine Kompensation, noch Übergangsregelungen gibt, erhöht nach Ansicht der vertretenden Anwälte die Chancen der Kläger, wogegen gegen ein staatliches Handeslmonopol aus Gründen der „Gesundheitsfürsorge und des Jugendschutzes“, grundsätzlich rechtlich nichts einzuwenden sein wird. Das Gericht in Straßburg hat den Fall in die Warteschleife geschickt, bis über eine gleichlautende Klage seitens des ungarischen Verfassungsgerichtes entschieden wurde.