Frist für Subventionsanträge an BKA

Vereine der Volksgruppen, somit auch der Burgenlandkroaten, können noch bis Freitag, 12. Jänner 2018 Anträge für Fördermittel aus der Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes (BKA) stellen. Die Einreichfrist wurde erstmals vorgezogen, um so das Auszahlungsverfahren zu beschleunigen.

Damit wurde einer langjährigen Forderung der Volksgruppenbeiräte entsprochen.

Bisher konnten bis Ende Jänner bzw. Anfang Februar Förderanträge gestellt werden. Für das Jahr 2018 wurde die Frist vorgezogen, sodass die Organisationen der Volksgruppen bereits mit Anfang Dezember des Vorjahres ihre Anträge einreichen konnten.

Gesamthöhe der Förderungen noch nicht bekannt

Das BKA wird in weiterer Folge die Volksgruppenbeiräte im Februar und nicht wie bisher im März zu Sitzungen einladen, in denen es um das Verteilen der Fördermittel gehen wird.

Die Gesamtsumme der zu verteilenden Fördermittel ist nicht bekannt, da das Budget für das Jahr 2018 aufgrund der vorgezogenen Nationalratswahlen noch nicht beschlossen wurde. Damit wird in den kommenden Monaten gerechnet. Bis dahin gilt das provisorische Budget, das auf dem Budget des Vorjahres basiert.

Kroatischem Volksgruppenbeirat läuft Mandat aus

Dem Volksgruppenbeirat der Burgenlandkroaten läuft Anfang Februar das Mandat aus. Vertreter der Vereine, Parteien und der Kirche haben im Dezember ihre Vorschläge für Beiratsmitglieder eingereicht, gegen die es laut BKA keine Einwände gibt. Dem Vorschlag muss die Bundesregierung formal zustimmen.

Der neue Volksgruppenbeirat der Burgenlandkroaten könnte sich bereits im Februar konstituieren, hofft das Kabinett des zuständigen Kanzleramtsministers Gernot Blümel (ÖVP).