Klage gegen Österreich wegen Familienbeihilfe

Rumänien erwägt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Anfang des Jahres in Österreich in Kraft getretene Indexierung der Familienbeihilfe.

Die EU-Kommission prüft unterdessen ihrerseits die Indexierung. Eine Sprecherin sagte heute auf die Frage zu einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren, dass die „Indexierung laut EU-Recht nicht erlaubt“ sei.

Frage der Diskriminierung

Die Kommissionssprecherin erklärte weiter, es handle sich um eine Frage der Diskriminierung. Die Rechte der Kinder seien zu respektieren. Nicht eingehen wollte die Sprecherin darauf, ob sich die Kommission einer Klage Rumäniens anschließen werde. Die EU-Kommission hatte bereits im vergangenen Oktober mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder gedroht.

Rumänien erwägt Klage

Die rumänische Regierung erwägt eine Klage, da man es bei der Kürzung der Familienhilfe für in ärmeren Staaten lebende Kinder mit „einem klaren Fall von Diskriminierung“ zu tun habe, der gegen sämtliche grundlegenden Werte der EU verstoße, sagte Außenminister Teodor Meleșcanu gestern Abend dem Fernsehsender Digi 24. In Österreich tätige rumänische Arbeitnehmer würden ihre Steuern und Abgaben ebenso entrichten wie jeder andere Arbeitnehmer auch, trotzdem würden ihre Kinder nun plötzlich „um bis zu 50 Prozent weniger Beihilfen als bisher“ erhalten, so der Außenminister.

„Diskriminierung abzuschwächen“

Aus diesem Grund prüfe die Regierung in Bukarest nun Möglichkeiten, um diese „Diskriminierung abzuschwächen“. Sollte die rumänische Exekutive tatsächlich beim Europäischen Gerichtshof gegen Österreich klagen, so sei er sich ziemlich sicher, dass sein Land dabei „nicht der einzige Kläger“ bleiben werde, fügte Meleșcanu hinzu. Rumänien hatte sich in dieser Angelegenheit bereits im Oktober an EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen gewandt. Im November sendeten sieben weitere, von der Kürzung betroffene Länder - die Visegrád-Staaten (V4) Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Polen sowie Bulgarien, Litauen und Slowenien - einen diesbezüglichen Brief an Thyssen, in dem sie um die Unterstützung der EU-Kommission baten.

Indexierung seit 1. Jänner

Seit 1. Jänner wird die österreichische Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder entsprechend den dortigen Lebenshaltungskosten indexiert. 125.000 Kinder sind von einer Kürzung betroffen, in Rumänien allein sind es rund 14.000. In Zukunft gibt es somit für ein 0- bis zweijähriges Kind, das in Rumänien lebt, nur noch 56,20 Euro österreichische Familienbeihilfe monatlich statt bisher 114 Euro; für 3-9-Jährige sind es nun 60,10 statt 121,90 Euro.

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