Indexierung der Familienbeihilfe beschlossen

Der Nationalrat hat heute mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ die Indexierung der Familienbeihilfe beschlossen. Damit wird die Leistung künftig den Lebenserhaltungskosten in jenem Land angepasst, in dem das Kind eines in Österreich Beschäftigten lebt.

Die EU-Kommission hat im Vorfeld angekündigt, die österreichische Regelung auf Europarechtskonformität zu prüfen. Der Präsident des EuGH hat schon entsprechende Skepsis geäußert. Die Regierung wiederum beruft sich auf ein Gutachten des Arbeitsrechtlers Wolfgang Mazal.

Indexierung polarisiert

Die bevorstehende Indexierung der Familienbeihilfe hat heute im Nationalrat polarisiert. Während die Opposition einen Bruch des Europarechts sieht und Probleme bei der 24-Stunden-Betreuung erwartet, sieht die Koalition einen Schritt zu mehr Gerechtigkeit.

Anpassung an Lebenserhaltugskosten

Da mit dem Gesetzesbeschluss die Familienbeihilfe den Lebenserhaltungskosten in jenem Land angepasst wird, in dem das Kind von in Österreich Beschäftigten lebt, werden Westeuropäer teils sogar mehr beziehen, Osteuropäer dagegen empfindliche Einbußen hinnehmen müssen. Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) und der ÖVP-Abgeordnete Norbert Sieber relativierten freilich. Die Summe werde auch nach der Indexierung über der Familienbeihilfe des jeweiligen Landes liegen, versicherten die beiden. Wie Sieber betonte, sei es ja derzeit so, dass etwa ein Rumäne für sein Kind das Sechsfache von der Leistung im Herkunftsstaat erhalte.

Verweis auf Guchtachten

Verwiesen wurde von den ÖVP-Vertretern sowie von der freiheitlichen Abgeordneten Edith Mühlberghuber ferner darauf, dass ein Gutachten des Sozialexperten Wolfgang Mazal vorliege, wonach die Neuregelung europarechtskonform sei. Rechtskonformität sei nämlich der Regierung „extrem wichtig“, wie Bogner-Strauß formulierte. Auch habe die EU Großbritannien vor dem „Brexit“ zugestanden, solch einen Modus einzuführen. Damit müsse das wohl europarechtlich zulässig sein, meinte Sieber.

Große Zweifel der Opposition

Daran hat man in der Opposition große Zweifel. NEOS-Mandatar Michael Bernhard erinnerte etwa daran, dass bezüglich der Arbeitnehmer-Freizügigkeit festgelegt sei, dass sämtliche offenen und versteckten Diskriminierungen von Arbeitnehmern aus anderen Staaten verboten seien. Bernhard sieht daher die Gefahr sehr hoher Nachforderungen, wenn die Indexierung aufgehoben werde.

Familienbeihilfe als Gehaltsbestandteil

Liste Pilz-Mandatarin Daniela Holzinger-Vogtenhuber fragte sich, warum die Regierung, wenn sie solch eine Regel schon wolle, nicht auf EU-Ebene für eine entsprechende Änderung kämpfe statt die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens einzugehen. Gleichzeitig betonte sie, dass die höhere Familienbeihilfe von 24-Stunden-Pflegerinnen natürlich als Gehaltsbestandteil angesehen werde, wenn die für ihre Betreuungsdienste mit gerade einmal zwei Euro pro Stunde entlohnt würden.

Probleme am Pflegesektor erwartet

Entsprechende Probleme am Pflegesektor erwartet auch die SPÖ-Mandatarin Eva Maria Holzleitner, die zudem anprangerte, dass gerade bei den Schwächsten in der Gesellschaft gekürzt werde. Einerseits rede die Regierung davon, dass Leistung sich lohnen müsse und dann werde bei jenen indexiert, die mit ihrer Arbeit zum österreichischen Steuersystem betrügen.

Ministerin argumentiert mit Kostenfaktor

Bogner-Strauß wiederum argumentierte mit dem Kostenfaktor. Durch die Indexierung würden über 100 Millionen eingespart, die für die Familien in Österreich verwendet werden könnten. Eine Diskriminierung sieht die Ministerin nicht: „Wir behandeln damit alle Kinder gleich, es kommt nur darauf an, wo sie wohnen.“ Gleich die Einschätzung Mühlberghubers: „Alle werden gleich behandelt, es hängt davon ab, wo sie wohnen.“