Experten-Hearing zum Integrationsgesetz

Ein Experten-Hearing zum Integrationsgesetz hat der Außenpolitische Ausschuss des Nationalrats heute abgehalten. Die Fachleute betonten, dass das Vollverschleierungsverbot in der Öffentlichkeit rechtlich halten müsste. Kritik gab es an den Vorgaben für die Sprach- und Orientierungstests.

Das Integrationsgesetz enthält ein ganzes Bündel an Maßnahmen, wobei das Integrationsjahr mit nicht entlohnten Arbeitstrainings, Qualifikationschecks, Bewerbungscoachings und vielem mehr das Herzstück darstellt. Dieses war freilich heute nicht Gegenstand der Anhörung, da dieser Teil des Pakets im Sozialausschuss behandelt wird.

Vereinheitlichung der Qualitätsstandards

So konzentrierte sich die Diskussion vor allem auf das Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit und die Neugestaltung der Sprach- und Integrationskurse, bei denen es künftig eine bundesweite Vereinheitlichung der Qualitätsstandards geben soll. Auch soll das Wissen über Land und Leute jedenfalls in die Sprachtests einbezogen werden. Hier meldete die von den Grünen nominierte Migrationsexpertin Dunja Bogdanović-Govedarica Bedenken an. Es sei fraglich, ob auf dem (relativ niedrigen) Sprachniveau A2 eine Prüfung der Werte überhaupt sinnvoll sei.

Für Evaluierung der Tests sorgen

Die Germanistin Silvia Demmig, die ebenfalls von den Grünen in den Ausschuss gebeten worden war, merkte an, dass es kaum evidenzbasierte Ergebnisse über einschlägige Tests gebe. Die Behörden, die Tests in Auftrag geben, sollten daher für eine Evaluierung sorgen. Die von der ÖVP nominierte Verwaltungsrechtlerin Katharina Pabel hob positiv hervor, dass es nun zu einer gewissen Vereinheitlichung der Tests kommen werde, müssen diese doch quasi vom Integrationsfonds abgenommen werden. Dass dieser nicht im Alleingang agieren könne, betonte Susanne Knasmüller vom Außenministerium. Es sei klar gestellt, dass der Fonds weisungsgebunden sei.

Rechtliche Grundlage des Verhüllungsverbots

Hinterfragt wurde in der Debatte auch, ob das geplante Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit rechtlich wohl halten werde. Ronald Faber vom Verfassungsdienst, den die SPÖ geladen hatte, gestand zwar zu, dass eine entsprechende Vorgabe aus Vorgabe aus grundrechtlicher Sicht in das Recht auf Privatleben und Religionsfreiheit eingreife. Aussagen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte würden aber nahelegen, dass es zu keiner Aufhebung käme. Auch Pabel betonte, dass der EGMR hier großen Gestaltungsspielraum gegeben habe.

Zweifel über Integrationskurse

Mehr ihre persönlichen Ansichten zum Besten gab Laila Mirzo, von der FPÖ nominierte Privatperson. Sie wandte sich vehement gegen die Verhüllung, stehe diese doch als Symbol der Unterdrückung. Bezweifelt wurde von ihr, ob die Integrationskurse tatsächlich die Grundhaltung der Zuwanderer ändern würde.