Kroatien mit Referendum gegen Minderheiten

Wenige Tage nach dem Votum gegen die Homo-Ehe kündigt sich in Kroatien eine weitere minderheitenfeindliche Volksabstimmung an.

Der gegen die serbische Minderheit gerichtete „Rat für die Verteidigung eines kroatischen Vukovar“ hat heute bekanntgegeben, 650.000 Unterschriften für ein Referendum gegen kyrillische Aufschriften gesammelt zu haben.

Laut der kroatischen Verfassung kann mit 450.000 Unterschriften eine Volksabstimmung erzwungen werden.

700.000 Unterschriften für Ehe zwischen Mann und Frau

Mit über 700.000 Unterschriften hatte eine kirchennahe Gruppierung ein Referendum erwirkt, mit dem die traditionelle Ehe zwischen Mann und Frau in die Verfassung geschrieben werden sollte. Knapp 66 Prozent der Stimmbürger votierten am Sonntag für die Vorlage, die Stimmbeteiligung betrug 37,9 Prozent.

Änderung der Minderheitenrechte in Verfassung

Das nunmehrige Volksbegehren zielt konkret auf eine Änderung der Minderheitenrechte in der Verfassung ab. Demnach sollen die Hürden für die Zuerkennung des Rechts auf die Verwendung der Minderheitensprache und -schrift angehoben werden. Müssen bisher 30 Prozent der Bevölkerung der Minderheit angehören, sollen es künftig 50 Prozent sein.

Mit der Verfassungsänderung sollen kyrillische Aufschriften in der ostslawonischen Stadt Vukovar, in der über ein Drittel Serben leben, verhindert werden. Die Aufstellung von zweisprachigen Tafeln durch die sozialdemokratische Regierung hatte Anfang September massive Proteste ausgelöst.

Premier Milanović gegen Referendum

Kroatiens Premier Zoran Milanović sagte bereits am Montag, dass er dieses Referendum mit „allen rechtlichen Mitteln“ verhindern wolle. „Solange ich Premier bin, wird so ein Referendum nicht durchgehen“, sagte er. Die Regierung bereitet derzeit eine Verfassungsänderung vor, die unter anderem das Referendumsgesetz umfasst. Diskutiert wird die Einführung einer Mindestbeteiligung, um den Beschluss von Verfassungsänderungen durch einen kleinen Teil des Stimmvolkes zu unterbinden.

Verpflichtung zur Minderheiten-Konvention

Von der nun geforderten Bestimmung wäre in Kroatien nicht nur die serbische Volksgruppe betroffen. Laut Experten ist ein Verbot der Volksabstimmung nicht notwendig, da Kroatien als Mitglied des Europarates zur Achtung der Europarats-Konvention zum Schutz der Minderheiten verpflichtet sei. Dieses internationale Abkommen könnte durch eine innerstaatliche Volksabstimmung nicht ausgehebelt werden.

Die meisten Unterschriften in Zagreb

Laut einer Sprecherin der Initiative aus Vukovar ist die Auszählung der Unterschriften noch nicht beendet. Der „Rat“ muss als nächsten Schritt die Unterschriften dem Parlament übergeben. Danach folgt deren Überprüfung und die Ausschreibung des Referendums. Die meisten Unterschriften wurden in Zagreb gesammelt, die wenigsten in Istrien, wo einige Gemeindeverwaltungen keine Listen auflegten. Die katholische Kirche ermöglichte daraufhin die Unterschriftensammlung vor und nach Gottesdiensten.