Private Fernsehsender fordern etwa stärkere Video- und Werbebeschränkungen. Scharf kritisiert wird die von Verlegern geforderte Textbeschränkung auf ORF.at, insbesondere von Behindertenverbänden.
Laut Gesetzesentwurf soll der ORF künftig sowohl „online only“ als auch „online first“ produzieren dürfen. Weiters soll es auf ORF.at künftig 70 Prozent Bewegtbild und 30 Prozent Text geben, wobei die Textbeitragszahl pro Woche auf 350 beschränkt wird. Die gegenwärtige Siebentagebeschränkung für Abrufe in der TVthek wird je nach Inhalt auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt.
Auch sind stärkere Werbebeschränkungen im Radio- und Digitalbereich, die pro Jahr ca. 25 bis 30 Millionen Euro ausmachen sollen, und ein Transparenzbericht zu Löhnen und Nebeneinkünften vorgesehen.
Das Gesetz soll parallel zur Umstellung der Finanzierung auf eine Haushaltsabgabe des ORF in Kraft treten. Pro Haushalt sind künftig 15,30 Euro pro Monat (anstelle 18,59 Euro) zuzüglich Landesabgaben fällig, wobei bisherige Gebührenbefreiungen aufrechtbleiben, Nebenwohnsitze ausgenommen sind und eine Staffelung für Unternehmen in Kraft tritt.