Staatsanwaltschaft soll über Fortsetzung entscheiden
Das nationale Ermittlungsbüro (NPU) hat einem Bericht des Nachrichtenportal „24ur.com“ zufolge die gleichen Personen angezeigt, wie schon in der ersten Strafanzeige im Jahr 2018. Inoffiziell liefen damals die Ermittlungen gegen den gesamten Zentralbankvorstand. Das Ermittlungsverfahren musste neu durchgeführt werden, weil man Unterlagen, die bei der slowenischen Zentralbank beschlagnahmt wurden, nicht als Beweismittel verwenden durfte.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Jahr 2020 nämlich entschieden, dass für die Notenbanker der Grundsatz der Unverletzlichkeit der Archive der Europäischen Zentralbank (EZB) gelte. Die Ermittler müssten deshalb die Beweislage auf sonstige Dokumente stützen, die bei anderen staatlichen Einrichtungen sichergestellt wurden.