Okrajno sodišče v Železni Kapli.
FR
FR
POLITIK

Schließung von Bezirksgerichten geplant

Das Justizministerium will nun doch die zweisprachigen Gerichte in Ferlach/ Borovlje, Bleiburg/ Pliberk und Bad Eisenkappel/ Železna Kapla schließen. Für diese kleinen Bezirksgerichte seien schwer zweisprachige Bedienstete zu finden, heißt es in dem Entwurf, der dem ORF vorliegt.

In zwei Schritten sollen die drei Gerichte bis Mitte des nächsten Jahres mit den Bezirksgerichten in Klagenfurt/ Celovec und Völkermarkt/ Velikovec zusammengelegt werden.

Drei Bezirksgerichtssprengel werden zweisprachig

Im Gegenzug soll die Zweisprachigkeit auf die gesamten Bezirksgerichtssprengel Klagenfurt/ Celovec, Villach/ Beljak und Völkermarkt/ Velikovec ausgedehnt werden. So genannte „zweisprachige Kompetenzzentren“ sollen entstehen.

Befürworter und Gegner

Der Verein der Kärntner slowenischen Anwälte/ Društvo koroških slovenskih pravnikov (DKSP) begrüßt den Entwurf für die zweisprachige Gerichtsbarkeit. Die geplanten Änderungen würden den langjährigen Forderungen der Volksgruppe entsprechen. Kritik kommt von der Opposition im Landtag, aber auch vom Koalitionspartner.

FPÖ-Landesparteiobmann Erwin Angerer erklärte vor Journalisten, man habe gedacht, dass mit der Ortstafellösung „die Forderungen aus Slowenien erfüllt“ seien. Nun gebe es neue Forderungen, die wohl auch Unterstützung der Regierungen in Land und Bund haben würden. Team Kärnten-Obmann Gerhard Köfer sagte, man werde die Schließung „auf keinen Fall akzeptieren“.

Ablehnung kam auch vom Kärntner ÖVP-Landesparteiobmann und Koalitionspartner Martin Gruber, die Pläne würden eine Aushöhlung der Strukturen im ländlichen Raum bedeuten: „Die Menschen brauchen funktionierende Infrastruktur vor Ort. Wir werden daher auf allen Ebenen dafür kämpfen, dass dieser Gesetzesentwurf nicht in die Tat umgesetzt wird.“

Wie die Kärntner Grünen-Sprecherin Olga Voglauer im Gespräch mit der APA sagte, seien die Gespräche rund um die geplante Änderung des Volksgruppengesetzes vorerst noch auf Fachebene. Zuerst wollte man das Gespräch mit den betroffenen Bürgermeistern suchen. Auch sei es nicht so, dass die Gerichte zugesperrt und leer stehen würden: „Es werden hier weiter Serviceleistungen der Justiz angeboten, wie etwa Sprechtage oder Einsichten.“

Zudem gehe es auch um „verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte“. Für den Beschluss im Nationalrat sei eine Zweidrittelmehrheit nötig – wenn das zustande komme, könne die Reform bereits im Herbst über die Bühne gehen.