Narodni svet Koroških Slovencev
nsks.at / obdelava:slovon
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POLITIK

„Staatsvertrag noch immer unerfüllt“

Der Rat der Kärntner Slowenen/ Narodni svet koroških Slovencev, stellt anlässlich des 67. Jahrestages der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages fest, dass der Artikel 7 des Vertrags in einigen Bereichen fast vollständig, in anderen nur unzureichend erfüllt wird. Er nennt unter anderem den Bereich der zweisprachigen Justiz und Bildung oder die vorschulische Kinderbetreuung.

Der Rat stellt fest, dass der Unterrichtsminister ersucht werden darf, das nunmehr verpflichtende letzte Kindergartenjahr so zu gestalten, dass in diesem letzten Kindergartenjahr, im zweisprachigen Schulbereich, als Elementarunterricht auch Slowenisch angeboten wird. „Der Staatsvertrag spricht nämlich von „Elementarunterricht“ in slowenischer Sprache. Und das derzeit obligatorische Kindergartenjahr ist nunmehr Elementarunterricht. Ein Abschieben auf die Landesebene, die das verpflichtende letzte Kindergartenjahr nicht eingeführt hat, ist daher unzulässig,“ so der Rat der Kärntner Slowenen/ Narodni svet koroških Slovencev in einer Aussendung.

„Lösung des Bereichs der Gerichtsbarkeit wäre einfach“

Weiters macht der Rat auf die Möglichkeit aufmerksam, dass die Justizministerin die „ererbten Ungerechtigkeiten im Bereich Bezirksgerichte“ abschaffen könnte. Als Lösung schlägt der Rat „eine entsprechende, maßgeschneiderte Ausweitung der Zuständigkeiten der Gerichte in Klagenfurt/ Celovec, Villach/ Beljak und Völkermarkt/ Velikovec“ vor. Dann wäre laut dem Rat der Artikel VII im Bereich Gerichtsbarkeit voll erfüllt.

„Langes Warten auf ein neues Volksgruppengesetz“

Auch stellt der Rat fest, dass das als Gegenleistung gegebene Versprechen des damaligen Staatssekretärs Josef Ostermayer (SPÖ), nämlich die „zügige“ Verabschiedung eines „Volksgruppengesetzes neu“, welches anlässlich des Ortstafelkompromisses gegeben wurde, bis heute nicht erfüllt wurde.

„Slowenen haben zur Freiheit Österreichs beigetragen“

In diesem Zusammenhang erinnert der Rat der Kärntner Slowenen daran, dass auch die slowenische Volksgruppe mit ihrem Widerstand gegen das Hitlerregime, mit ihren vielfachen Todesopfern und erlittenen Vertreibungen zur Wiedererrichtung eines unabhängigen Österreichs beigetragen haben. „Der Höhepunkt der jahrelangen Verhandlungen um die volle Freiheit Österreichs war der Staatsvertrag von 1955, der in Anerkennung für den Beitrag der Kärntner Slowenen, auch den wichtigen Artikel VII enthält,“ stellt der Rat der Kärntner Slowenen/ Narodni svet koroških Slovencev unter anderem fest.