Als Beispiel für gestiegene Gewaltbereitschaft brachte Pürstl das Durchbrechen von Polizeisperren, die früher im Regelfall tabu waren.
Pürstl bestätigte, dass Aktivistinnen und Aktivisten, die an den Judenstern angelehnte Abzeichen oder Armbinden mit Beschriftungen wie z.B. „ungeimpft“ oder „Impfen macht frei“ tragen, nach dem Verbotsgesetz bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Es besteht demnach der Verdacht auf die Verharmlosung des Holocaust.