POLITIK

Verschärfte Einreiseregeln in Kraft

Österreich verschärft die CoV-Einreisebestimmungen. Ins Land dürfen ab Montag nur Reisende, die über einen gültigen 2-G-Nachweis verfügen. Um einer Quarantäne zu entgehen, muss zusätzlich ein aktueller negativer PCR-Test oder ein Drittstich (Boosterimpfung) nachgewiesen werden.

Für Pendlerinnen und Pendler gilt weiters eine Ausnahmeregelung. Hier bleibt die gewohnte 3-G-Regel aufrecht. Hierbei müssen Personen geimpft, genesen oder negativ getestet sein.

Die Selbstisolation kann dann durch einen 72 Stunden lang gültigen PCR-Test oder den Nachweis einer Auffrischungsimpfung vermieden werden. Die Heimquarantäne ist erst beendet, wenn nach der Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) verpflichtend.

Ausgenommen von den Erfordernissen eines 2-G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sonderregeln gibt es außerdem für Kinder.

„Ninja-Pass“ gilt

Schulpflichtige Kinder dürfen mit dem „Ninja-Pass“ oder ähnlichen Testnachweisen einreisen. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht. Sie müssen nur dann gemeinsam mit ihrer Begleitperson in Quarantäne und zur Pre-Travel-Clearance registriert werden, wenn sich die erwachsene Person auch isolieren muss. Ein elfjähriges Kind muss nach der Einreise mit seinen Eltern, die entweder dreifach geimpft oder doppelt geimpft und frisch PCR-getestet sind, laut neuester Verordnung aber zum Beispiel nicht in Quarantäne.