GERICHT

SLO: 2-G-Regel verfassungswidrig

Das Verfassungsgericht Sloweniens hat geurteilt, dass die 2-G-Regelung (genesen oder geimpft / prebolel ali cepljen – PC), für Beschäftigte im öffentlichen Dienst verfassungswidrig ist. Die Regel käme einer Impfpflicht gleich, entschied das Verfassungsgericht.

Nach Meinung des Gerichts in Ljubljana ist die 2-G-Regelung mit einer Impfpflicht vergleichbar, die in Slowenien aber nicht gesetzlich festgelegt ist, berichtete RTV Slovenija. Das Gericht hat die Umsetzung der Verordnung schon Ende September ausgesetzt.

In seinem Urteil erwähnt das slowenische Verfassungsgericht die österreichische Regelung, die nicht mit der slowenischen vergleichbar wäre, da sie auf gesetzlicher Grundlage basiert.

Die slowenischen Verfassungsrichter waren allerdings geteilter Meinung und urteilten mit 6 zu 3 Stimmen. Die Klage hatte die Polizeigewerkschaft eingebracht.