Nach Meinung des Gerichts in Ljubljana ist die 2-G-Regelung mit einer Impfpflicht vergleichbar, die in Slowenien aber nicht gesetzlich festgelegt ist, berichtete RTV Slovenija. Das Gericht hat die Umsetzung der Verordnung schon Ende September ausgesetzt.
In seinem Urteil erwähnt das slowenische Verfassungsgericht die österreichische Regelung, die nicht mit der slowenischen vergleichbar wäre, da sie auf gesetzlicher Grundlage basiert.
Die slowenischen Verfassungsrichter waren allerdings geteilter Meinung und urteilten mit 6 zu 3 Stimmen. Die Klage hatte die Polizeigewerkschaft eingebracht.