Veröffentlichungen im Internet bedeuten nicht, dass die Ziele des Rahmenübereinkommens aktiv unterstützt werden, schreibt Rechstanwalt Vouk, der Vorsitzende des Vereins der Kärntner slowenischen Juristen/ Društvo koroških slovenskih pravnikov (DKSP). „Insbesondere muss festgestellt werden, dass bisher kein einziger Fall bekannt ist, dass sich Gerichte oder Verwaltungsbehörden bei der Entscheidung volksgruppenrelevanter Angelegenheiten auf das Rahmenübereinkommen berufen hätten. Gerade dies, nämlich die tatsächliche Berücksichtigung in der Praxis, ist aber das Ziel des Rahmenübereinkommens“, so Vouk in der Stellungnahme.
Zu den vom Ministerkomitee empfohlenen Sofortmaßnahmen sei laut Vouk festzuhalten, „dass keine einzige der vom Ministerkomitee empfohlenen Sofortmaßnahmen bisher umgesetzt wurde“.
In der umfangreichen Stellungnahme streift Vouk auf Ersuchen des Rates (NSKS) alle Volksgruppenbereiche – von der Topographie über die Amtssprache und das zweisprachige Bildungswesen bis hin zu gesetzlichen Regelungen der volksgruppenpolitischen Vertretung.