Vorerst können die Zertifikate mit EU-konformen QR-Codes nur für Genesene und Getestete digital erstellt und abgerufen werden, für Geimpfte wird das erst in einem nächsten Schritt der Fall sein. Wann das möglich wird, steht noch nicht genau fest, es soll aber spätestens mit der EU-Regelung am 1. Juli so weit sein.
Für getestete Personen wird das Testergebnis auf dem Zertifikat mit den Begriffen „nachgewiesen“ oder „nicht nachgewiesen“ dargestellt. Das bedeutet, dass eine Infektion mit dem Coronavirus im ersten Fall gegeben ist und im zweiten nicht nachweisbar war.
Weiterhin Ausdrucke gültig
Die Zertifikate zählen innerhalb Österreichs wie schon in den vergangenen Wochen weiterhin als Eintrittstests für Gastronomie, Kultur etc. Ergänzend zu den neuen Zertifikaten bleiben auch die bisher gewohnten Nachweise in analoger bzw. ausgedruckter Form gültig.