Politik

EU-Verfahren gegen Österreich und Slowenien

Die EU-Kommission hat Österreich und Slowenien zur Umsetzung der EU-Regeln für die Arbeitnehmerentsendung gemahnt. Österreich und Slowenien seien ihrer Verpflichtung zur Mitteilung der vollständigen Umsetzung der im Jahr 2018 novellierten EU-Richtlinie noch nicht nachgekommen, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit.

Neue Richtlinie gilt seit 2018

Mit der geänderten Entsenderichtlinie von 2018 wurde der Schutz entsandter Arbeitnehmer ausgeweitet. Nach den neuen Vorschriften gelten alle für lokale Arbeitnehmer vorgeschriebenen Bestandteile der Entlohnung wie beispielsweise Bruttomindestlohn und Überstundensätze auch für entsandte Arbeitnehmer. Die EU-Staaten hatten bis zum 30. Juli 2020 Zeit, die EU-Richtlinie umzusetzen und der Kommission die nationalen Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen. Österreich und Slowenien seien ihrer Verpflichtung zur Mitteilung der vollständigen Umsetzung noch nicht nachgekommen. Beide Länder haben zwei Monate, um auf den Mahnbrief zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission den EuGH anrufen.