Na zdravje v gastronomiji.
Getty Images/svetikd
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POLITIK

Sperrstunde soll am 1. Juli fix fallen

Angesichts der sinkenden Infektionszahlen hält die Bundesregierung an ihrem Öffnungsplan fest. Mit 1. Juli fallen fast alle Einschränkungen unter Einhaltung der „3-G-Regel“, es wird dann auch keine Sperrstunde mehr geben. Einzig das Nachtleben bleibt noch eingeschränkt. Auch ab 10. Juni treten Lockerungen in Kraft.

Zwar wird es ab 1. Juli keine Sperrstunde mehr geben, die klassischen Aktivitäten in Clubs und Discos sind aber weiterhin nicht erlaubt: Tanzen und Trinken an der Bar sind weiterhin nicht erlaubt, nur die Konsumation an Tischen. Das sagte der zuständige Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nach dem Ministerrat im Gespräch mit der APA. Er korrigierte damit die Aussagen von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bei der gemeinsamen Pressekonferenz, wonach im Juli auch die Nachtgastro normal öffnen dürfe.

Die neuen Regeln per Donnerstag

Mit Donnerstag (10. Juni) gelten neue Regeln: In Innenräumen dürfen statt bisher vier maximal acht Erwachsene an einem Tisch zusammensitzen. Im Freien wurde die Zahl von zehn auf 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder angehoben. Diese Grenzen gelten auch bei Treffen im privaten Bereich. Bei Zusammenkünften von bis zu acht Personen ist auch keine Maske vorgeschrieben. Die Abstandsregel gilt ebenfalls nicht. Ebenso entfällt die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien.

Kulturveranstaltungen dürfen mit einer Auslastung von 75 nach bisher 50 Prozent stattfinden. Die derzeitige Teilnehmerobergrenze von 1.500 in Innenräumen und 3.000 im Freien bleibt aber aufrecht. In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal an Ort und Stelle ist der „3-G-Nachweis“ bereitzuhalten. Er muss aber nicht mehr im Vorfeld nachgewiesen werden.

Für Handel und Museen besonders günstig ist, dass nun pro Kundin oder Kunden nur noch zehn (statt bisher 20) Quadratmeter zu Verfügung stehen müssen. Zugleich wird der Mindestabstand auf einen Meter halbiert. Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben, die „3-G-Regel“ ist jedoch einzuhalten. Seil- und Zahnradbahnen können bis zu 75 Prozent gefüllt werden. Was die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit angeht, werden ab 10. Juni 50 Teilnehmer zugelassen sein. Das gilt auch für betreute Ferienlager.

Lockerungen gibt es auch beim Reisen, so ist etwa die „Pre Travel Clearance“, eine Art Voranmeldung, nur noch bei der Einreise aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten notwendig.