Kontrollen am Grenzübergang Nickelsdorf
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Politik

Registrierungsplicht bei Einreise

Seit dem 15. Jänner müssen sich alle nach Österreich Einreisenden im Voraus online registrieren. Das gilt auch für Österreicherinnen und Österreicher. Die geltende Quarantänepflicht bleibt bis auf Weiteres aufrecht, frühestens nach fünf Tagen ist ein „Freitesten“ möglich.

Bei der Online-Anmeldung (Pre-Travel-Clearance) sind Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten sowie jene Länder anzugeben, in denen man sich in den zehn Tagen vor der Reise aufgehalten hat. Die Daten der Onlineregistrierung werden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.

Dadurch sollen die Kontrolle der Quarantäne sowie das Contact Tracing erleichtert werden. Die Daten werden 28 Tage nach der Einreise gelöscht. Bei einer Kontrolle ist die Bestätigung der Registrierung elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen.

Ausnahmen der Quarantäne und der Registrierung

Ausnahmen sowohl bei der Quarantäne als auch bei der Registrierungspflicht gibt es weiterhin für Pendlerinnen und Pendler, Durchreisende sowie Personen, die wegen einer dringenden nicht verschiebbaren Familienangelegenheit, etwa einem Begräbnis, einreisen.

Von der Quarantäneverpflichtung, nicht aber von der Registrierungspflicht ausgenommen sind lediglich Einreisende aus Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan. Irland und Uruguay gelten ab Freitag nicht mehr als sichere Länder. Dafür entfällt für Griechenland und Singapur die Quarantänepflicht.