Im Zuge einer Verhandlung wegen Körperverletzung waren heuer im Mai Nazi-Äußerungen des Mannes zur Sprache gekommen, die zu einer sofortigen Hausdurchsuchung geführt hatten. Dabei fanden sich zwei gerahmte Hitler-Bilder, eines hing in der Küche, eines im Schlafzimmer – daraufhin wurde er erneut angeklagt.
15 Monate bedingte Haft und Geldstrafe
Die Geschworenen befanden den Weststeirer für schuldig, er wurde wegen Wiederbetätigung zu 15 Monaten bedingter Haft und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt; zusätzlich zur Haft- und Geldstrafe wurde die Weisung erteilt, dass er an einer Führung im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen teilnehmen muss.