Nicht-slowenische Staatsbürger dürfen zwar auch nach einem erfolgten Fiebercheck, der nicht mehr als 37,5 Grad Körpertemperatur ergibt, nach Slowenien einreisen. Des weiteren dürfen auch keine Krankheitssymptome der oberen Atemwege vorliegen.
Ausnahmen für Einsatzorganisationen und Pendler
Ausnahmen gelten für Pendler, für den Güter- und Transitverkehr, für Einsatzfahrzeuge und humanitäre Konvois, sowie für Landwirte mit landwirtschaftlichem Grund im jeweils anderen Land. Slowenische Staatsangehörige und Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Slowenien dürfen einreisen, müssen sich aber zu einer 14-tägigen Selbstquarantäne verpflichten. Die Verordnung wurde am Dienstagabend von der slowenischen Regierung beschlossen.