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Politik

Einschränkungen bei Grenzübertritten

Seit Mittwoch Mitternacht gilt bei einem Grenzübertritt nach Slowenien, dass man an der Grenze entweder ein Gesundheitszeugnis vorweisen, das nicht älter als drei Tage ist, oder einen Gesundheitscheck absolvieren muss. Der Personenzugverkehr ist eingestellt.

Nicht-slowenische Staatsbürger dürfen zwar auch nach einem erfolgten Fiebercheck, der nicht mehr als 37,5 Grad Körpertemperatur ergibt, nach Slowenien einreisen. Des weiteren dürfen auch keine Krankheitssymptome der oberen Atemwege vorliegen.

Ausnahmen für Einsatzorganisationen und Pendler

Ausnahmen gelten für Pendler, für den Güter- und Transitverkehr, für Einsatzfahrzeuge und humanitäre Konvois, sowie für Landwirte mit landwirtschaftlichem Grund im jeweils anderen Land. Slowenische Staatsangehörige und Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Slowenien dürfen einreisen, müssen sich aber zu einer 14-tägigen Selbstquarantäne verpflichten. Die Verordnung wurde am Dienstagabend von der slowenischen Regierung beschlossen.