POLITIK

Klage Sloweniens gegen Kroatien zulässig?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Mittwoch mit dem seit einem Vierteljahrhundert ungelösten Grenzstreit zwischen Slowenien und Kroatien. Der Generalanwalt des EuGH legt seinen Schlussantrag zu einer Klage Sloweniens gegen Kroatien vor, weil dieses den im Juni 2017 ergangenen internationalen Schiedsspruch nicht umsetzen will.

Wichtigster Streitpunkt ist die Seegrenze in der Adriabucht von Piran, wo Slowenien seien einzigen Zugang zu internationalen Gewässern beansprucht.

Nachdem Slowenien fast ein Jahr lang die EU-Beitrittsverhandlungen Kroatiens blockiert hatte, verständigten sich die Nachbarländer im Jahr 2009 darauf, ein unter Schirmherrschaft der EU-Kommission eingesetztes internationales Schiedsrichtergremium die Frage klären zu lassen.

Kroatien, das daraufhin im Jahr 2013 der EU beitrat, zog sich nach einer Verfahrensverletzung durch die slowenische Seite aus dem Verfahren zurück. Obwohl dieses in komplett internationaler Zusammensetzung neu aufgerollt wurde, blieb Zagreb bei seiner Haltung.

Slowenien wiederum droht mit einer Blockade des kroatischen Schengenbeitritts, sollte das Nachbarland nicht einlenken.