POLITIK

St. Germain und Volksgruppenrechte

100 Jahre nach dem Friedensvertrag von St. Germain erinnert der Rat der Kärntner Slowenen (NSKS) daran, dass dieser, obwohl „nach wie vor in Verfassungsrang stehend, noch nicht zur Gänze umgesetzt wurde, aber viele Ansätze hätte für eine grundlegende und mehr als notwendige Reform des Volksgruppengesetzes“.

„Allfällige offene Schutzbestimmungen umsetzen“

„100 Jahre nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages von St. Germain und ein Jahr vor der 100 Jahr-Feier der Kärntner Volksabstimmung sollte es eine vornehme Aufgabe der Republik Österreich sein, alle Minderheitenschutzbestimmungen einer Prüfung zu unterziehen um noch allfällig offene gesetzliche Schutzbestimmungen umzusetzen“, schreibt der Rat/ Narodni svet koroških Slovencev (NSKS).

In der Aussendung verweist er auf einige Bestimmungen des Vertrages von St. Germain, der, obwohl in erster Linie ein Friedensvertrag, auch weitgehende Bestimmungen zum Schutz sprachlicher oder religiöser Minderheiten enthält.

So spricht sich der Friedensvertrag gegen jegliche Benachteilig aus, spricht von der Zulassung von Minderheitenangehörigen zu öffentlichen Ämtern und verschiedenen Berufs- und Erwerbstätigkeiten.

Das Dokument spreche sich auch gegen jedwede Beschränkung im Geschäftsverkehr aus. Minderheitenangehörigen werden auch „angemessene Erleichterungen beim Gebrauche ihrer Sprache vor Gericht in Wort oder Schrift geboten werden.“

Und der Rat verweist auf Artikel 67: In Städten und Bezirken, wo eine verhältnismäßig beträchtliche Anzahl wohnt,… „wird diesen Minderheiten von allen Beträgen, die etwa für Erziehung, Religions- oder Wohltätigkeitszwecke aus öffentlichen Mitteln in Staats-, Gemeinde- oder anderen Budgets ausgeworfen werden, ein angemessener Teil zu Nutzen und Verwendung gesichert“.

100 Jahre Vertrag von Saint-Germain

Vor 100 Jahren, am 10. September 1919, wurde im Schloss Saint-Germain nahe von Paris der Staatsvertrag betreffend die Errichtung Österreichs mit den Alliierten und Assoziierten Mächten unterschrieben.