POLITIK

Europarat untersucht Justizmaßnahmen

Das Antikorruptionsgremium des Europarats (GRECO) nimmt Teile der Rechtssysteme zweier EU-Staaten unter die Lupe. Die Organisation teilte am Montag mit, „dringende Bewertungen“ von Reformmaßnahmen und politischen Initiativen in Griechenland und Slowenien vorzunehmen.

Im Fall Griechenlands geht es um gesetzliche Änderungen, die laut GRECO bestimmte Verbrechen in geringere Vergehen abmildern würden. Das könnte zur Folge haben, dass viele Fälle in Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten geschlossen werden. Es bestehe die Möglichkeit, dass dieses Gesetz den Antikorruptionsstandards des Europarats zuwider laufe und Auswirkungen auf internationale Kooperationen habe.

Im Fall Kangler Justiz unter Druck gesetzt?

Das zweite sogenannte Ad-hoc-Verfahren betrifft eine Forderung des slowenischen Staatsrates (Državni svet, zweite Parlamentskammer), mit Untersuchungen der „politischen Verantwortung“ von Staatsanwälten und Richtern zu beginnen. GRECO forderte das Land auf, bis 30. Juni nähere Informationen bereitzustellen.

Der slowenische Staatsrat hatte Mitte Juni eine parlamentarische Untersuchung jener Amtsträger gefordert, die an der Verfolgung des aktuellen Staatsrats-Mitglieds und früheren Bürgermeisters der Stadt Maribor, Franc Kangler, beteiligt gewesen waren.

Der konservative Politiker war Ende 2012 nach einem Volksaufstand gegen Korruption in der Stadtverwaltung gestürzt worden, seitdem versuchte er zwei Mal erfolglos ein Comeback als Stadt-Chef, schaffte es aber in den Staatsrat, in dem Lokalpolitiker und Interessensvertreter vertreten sind.

Untersuchungsberichte bis Dezember

In beiden Fällen sollen die GRECO-Untersuchungen im Herbst stattfinden, bevor die Berichte dann beim Treffen der Organisation im Dezember angenommen werden sollen.

Antikorupcijska agentura Sveta Evrope GRECO.
COE.INT

„GRECO beobachtet Entwicklungen in allen Mitgliedsstaaten sehr genau“, sagte Marin Mrcela, Präsident der Staatengruppe, in einer Aussendung. Man werde weiterhin reagieren, „wenn wir Initiativen sehen, die den Antikorruptionsstandards des Europarats zuwider laufen könnten“.

Ad-hoc-Verfahren bei außerordentlichen Umständen

Das Gremium hatte erstmals Anfang 2018 Ad-hoc-Verfahren durchgeführt. Damals waren Polen und Rumänien betroffen. Voraussetzung für die Anwendung dieses Schnellverfahrens sind „außerordentliche Umstände“, wie etwa eine institutionelle Reform, eine Gesetzesinitiative, oder eine Verfahrensänderung, die zu einer ernsthaften Verletzung der Normen des Europarates führen könnte.