Kroatentreffen: Kanzler soll tätig werden

Das Land Kärnten und die Stadtgemeinde Bleiburg/ Pliberk erhoffen sich für das Gedenktreffen am Loibacher Feld/ Libuško polje jetzt Hilfe vom Bundeskanzler. Bisher wurden vier Gegendemos angemeldet. Ausschreitungen seien zu befürchten, heißt es.

Resolution der Stadtgemeinde

Die Stadtgemeinde Bleiburg/ Pliberk hat wegen des geplanten Kroaten-Treffens am 18. Mai eine Resolution verabschiedet, die von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) mitsamt einem persönlichen Schreiben an Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) übermittelt wurde, um „den internationalen Ruf und das Ansehen Österreichs“ zu schützen, wie es heißt.

Offizieller Gegenstand der Feier ist die Ermordung Tausender Ustascha-Soldaten nach 1945. Sie gilt aber auch als Treffpunkt Ewiggestriger.

Die Katholische Kirche hat einer Bischofsmesse am Loibacher Feld/ Libuško polje heuer nicht zugestimmt. Weil damit in rechtlicher Hinsicht weder das Kärntner Veranstaltungsgesetz noch die Gewerbeordnung anwendbar sei, müsse der Bund tätig werden, so der Kärntner Landeshauptmann. Wörtlich heißt es in dem Brief Kaisers an den Bundeskanzler: „Lediglich die Anwendung des Versammlungsgesetzes unter der Vollzugshoheit der Bundesbehörden scheint verfolgenswert.“

„Juristisch bewanderte Personen vor Ort tätig“

„In einem Gespräch mit dem Justizminister konnte ich jedenfalls sicherstellen, dass wieder entsprechend juristisch bewanderte Personen vor Ort tätig sein werden, um bei Zuwiderhandlungen gegenüber Verbotsgesetzen und Wiederbetätigungsgesetzen bzw. jetzt auch dem Symbolgesetz, das nunmehr Ustascha-Bereiche zumindest ansatzweise umfasst, sofort tätig werden können", so Landeshauptmann Kaiser.

Die Gefahrenmomente, die von dieser Veranstaltung ausgehen, müssten von den Experten des Innenministeriums genau bewertet werden, sagte Kaiser.

Gegendemos: Auschreitungen befürchtet

Heuer seien zu dem Treffen vier Gegenveranstaltungen angemeldet. Die Stadtgemeinde ersucht nun in einer Resolution die zuständigen Stellen, „Maßnahmen zu setzen und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit es zu keiner Gefährdung der heimischen Bevölkerung kommt“.

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- Siehe Meldung vom 16.03.2019