Päpstliche Visitation: Bericht ist fertig

Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner hat den Bericht über seine apostolische Visitation der Diözese Gurk-Klagenfurt/ Krka-Celovec abgeschlossen. Der Inhalt des Berichtes, der nach Rom geschickt wird, soll aber geheim bleiben. Am Freitagvormittag lädt Lackner zu einer Presseinformation ins Salzburger Bischofshaus.

Erfahrungen werden mitgeteilt

Konkrete inhaltliche Visitationsergebnisse werden aber nicht kommentiert, hieß es am Donnerstag in der Einladung. Der Bericht soll in den nächsten Tagen an die Nuntiatur in Wien und von dort dann weiter an den Vatikan übermittelt werden.

Der Erzbischof werde über seine Erfahrungen bei der Visitation in Kärnten sowie über die Arbeitsweise berichten, sagte seine Sprecherin Heidi Zikulnig. Das gesamte Visitationsteam werde am Freitag anwesend sein, hieß es.

Domkapitel: Prozedere „nicht akzeptabel“

Dem Gurker Domkapitel sollte der Bericht bereits am Donnerstag vorgelegt werden. Die Kärntner Diözesanleitung lehnte aber eine Einsichtnahme in den Bericht ab, das vorgegebene Prozedere sei nicht akzeptabel gewesen, hieß es in einer Stellungnahme. Das Visitationsteam hätte der Diözesanleitung lediglich zweieinhalb Stunden für die Einsichtnahme eingeräumt. Das sei so nicht vereinbart gewesen. „Uns wurde zu Beginn der Visitation eine mehrtägige Begutachtung eingeräumt“, so Ordinariatskanzler Jakob Ibounig.

Außerdem sei dem Gurker Domkapitel eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Öffentlichkeit auferlegt worden. „Das kommt einer Kommunikationssperre gleich, und das konnten wir so mit Blick auf die Öffentlichkeit und die Kärntner Katholiken nicht verantworten“, so Ibounig.

Bischof Schwarz nur „Zeuge“

Das Gurker Domkapitel habe überdies Kenntnis davon, dass Bischof Schwarz in dieser Visitation nur als „Zeuge“ geführt werde. Das lasse vermuten, dass hauptsächlich die Zeit der Sedisvakanz geprüft wurde, hieß es im Statement am Donnerstag. Es entstehe der Eindruck, dass die Visitation den Kriterien der Transparenz und Fairness überwiegend nicht gerecht werde und daher auch die Objektivität nicht bestätigt werden könne.

- Meldung in slowenischer Sprache
- Siehe Meldung vom 27.02.2019