Freispruch nach Ortstafel-Beklebung

Ein 85-jähriger Mann aus dem Bezirk Völkermarkt/ Velikovec ist am Donnerstag am Bezirksgericht in Bad Eisenkappel/ Železna Kapla vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen worden. Der Mann hatte laut seinem Anwalt Rudi Vouk die Ortstafel von Sielach/ Sele um einem Aufkleber mit „Sele“ ergänzt.

„Der Richter hat den Freispruch damit begründet, dass kein Schaden feststellbar ist“, so Vouk gegenüber der Austria Presse Agentur. Die Ortschaft Sielach/ Sele gehört zur Gemeinde Sittersdorf/ Žitara vas im Bezirk Völkermarkt/ Velikovec. Bei den Verhandlungen um die Ortstafellösung im Jahr 2011 war Sittersdorf/ Žitara vas in der Liste der zweisprachig zu beschildernden Ortschaften enthalten, Sielach/ Sele aber nicht.

Erbost über Ortstafelregelung

Den heute 85-Jährigen erboste dies so, dass er zur Selbsthilfe griff und die slowenische Bezeichnung auf die Tafel klebte. Vouk argumentiert damit, dass der Ort bei der Volkszählung 2001 einen Anteil von mehr als 15 Prozent slowenisch sprechender Bevölkerung gehabt habe und daher eigentlich in die Liste der zweisprachig zu beschildernden Ortschaften aufgenommen hätte werden müssen.

Da die Ortstafellösung aber im Verfassungsrang beschlossen worden sei, habe die slowenische Volksgruppe keine Möglichkeit mehr, darauf aufmerksam zu machen, weil keine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof mehr möglich sei. Die Aktion seines Mandanten bewertete er als „legitimen Akt politischen Protests“, er habe mit seiner Beschriftungsaktion auf diesen Missbrauch der Verfassungsform und die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung seines Heimatortes im Vergleich zu anderen Ortschaften mit einem ähnlichen Anteil slowenischer Bevölkerung aufmerksam machen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab nach dem Freispruch keine Erklärung ab.

Siehe Meldung vom 22.02.2019