„Persönlicher Feiertag“ am Karfreitag

Die Regierung hat sich mit den christlichen Kirchen am Dienstag auf eine neue Regelung für den Karfreitag geeinigt. Der Feiertag, der nach einem EuGH-Urteil allen Arbeitnehmern und nicht nur den evangelischen und altkatholischen zusteht, wird gestrichen. Dafür soll ein „persönlicher Feiertag“ kommen.

Kirchen zufrieden, ÖGB nicht

Für den evangelisch-lutherischen Bischof Michael Bünker ist die von der Regierung vorgestellte Karfreitag-Regelung eine „positive Lösung mit Wermutstropfen“. Auch die katholische Bischofskonferenz begrüßte die Neuregelung. Der Gewerkschaftsbund (ÖGB) spricht hingegen von einer „Verhöhnung der Arbeitnehmer“.

„Wir haben uns nun gemeinsam dazu entschlossen, einen Schritt weiter zu gehen und eine bessere Lösung zu schaffen: einen ‚persönlichen Feiertag‘, mit dem die Religionsausübung ermöglicht wird“, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung der Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ). Diese Lösung schaffe Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EuGH-Urteils, so Blümel und Hofer.

„Im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches kann künftig ein Tag als persönlicher Feiertag beansprucht werden – mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Dieser muss künftig drei Monate zuvor angemeldet werden – für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert“, hieß es weiter.

„Sollte der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers, verursacht durch dringende betriebliche Gründe, dennoch an diesem selbst gewählten ‚persönlichen Feiertag‘ freiwillig seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag. Der Urlaubsanspruch bleibt selbstverständlich bestehen. Damit erhält der Arbeitnehmer stattdessen einen anderen Urlaubstag“, so die Aussendung.

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- Siehe Meldung vom 20.02.2018