Heftige Angriffe auf Visitator

In der Causa Schwarz nimmt der Ton an Schärfe zu. Die Diözesanadministration wirft dem päpstlichen Visitator die Überschreitung seiner Kompetenzen vor, weil er einen Anwalt beauftragt hat. Der Schutz „möglicher Täter“ werde damit „sicher leichter“, heißt es aus der Diözese Gurk/ Krka.

Zwischen der Diözese Gurk/ Krška škofija und dem päpstlichen Visitator, dem Salzburger Erzbischof Franz Lackner, scheint keine Einigkeit über den Umgang mit dem Untreueverfahren der Staatsanwaltschaft Graz/ Gradec gegen Kärntens Ex-Bischof Alois Schwarz zu bestehen. Die Diözesanadministration wirft Lackner indirekt vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben.

Zwei Anwaltskanzleien für Bistum beauftragt

Die Auseinandersetzung entzündete sich daran, dass Erzbischof Lackner die Grazer Anwaltskanzlei Scherbaum-Seebacher beauftragte, in den Ermittlungsakt in Graz/ Gradec Einsicht zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft in Graz/ Gradec ermittelt gegen Schwarz wegen des Verdachts der Untreue. Die Diözesanleitung hatte allerdings schon die Kanzlei Tschurtschenthaler beauftragt.

Ordinariatskanzler: „Täterschutz“ wird leichter

Der Ordinariatskanzler Jakob Ibounig wiederum sieht mit dieser Maßnahme den Visitationsauftrag aus Rom überschritten. Es gehe nicht darum, „sich an die Stelle der Diözesanleitung zu setzen“, meinte Ibounig zur „Kleinen Zeitung“.

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- Siehe Meldung vom 11.02.2019