Zwei Jahre für Holocaustleugner

Ein bereits einschlägig Verurteilter ist am Dienstag am Landesgericht Linz zu 24 Monaten, davon acht unbedingt, verurteilt worden. Er hatte behauptet, es sei „eine Lüge“, dass im KZ Mauthausen mit Zyklon B vergast worden sei.

Erneut Briefe verfasst

2014 und 2017 war der pensionierte Arzt aus dem Mühlviertel bereits wegen ähnlicher Delikte nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden. Allen Beteuerungen zum Trotz soll der 75-Jährige erneut 14 Briefe unter anderem an Gemeindepolitiker in Mauthausen, die Staatsanwaltschaft und das Landesgericht Linz, die Nationalratsabgeordnete Sabine Schatz (SPÖ) und eine Zeitung geschrieben haben, teilweise sogar aus der Justizanstalt heraus, wo er fünf Monate einsaß.

Die darin verbreitete "alternative Wahrheit“- wie Verteidiger Andreas Mauhart es nannte - besagte im Wesentlichen, dass in Mauthausen nicht mit Zyklon B vergast worden sei, weil in diesem Fall die Wände blau sein müssten. Als Versuch eines Beweises, dass der Holocaust nicht in der Hitlerzeit, sondern von 1925 bis 1939 stattgefunden hätte, war teilweise eine Grafik angeschlossen, die zeigt, dass die Größe der jüdischen Bevölkerung in dieser Zeit abgenommen und nach 1939 stagniert hätte.

In den Briefen ist unter anderem von der „Zyklon B-Lüge der Herrn Marsalek und Wiesenthal“ (gemeint sind die Mauthausen-Überlebenden Simon Wiesenthal und Hans Marsalek, die an der geschichtlichen Aufarbeitung wesentlich beteiligt waren, Anm.) und der „Mauthausen-Betrüger-Clique“ - laut Staatsanwaltschaft ein von einem bekannten Holocaustleugner geprägter Begriff - oder der „Brechung der Zinsknechtschaft“, einem aus dem NSDAP-Programm stammenden Schlagwort, die Rede.

Geständnis mit Schuldeinsicht als Milderungsgrund

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten einstimmig nach dem Verbotsgesetz schuldig. Bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren wurde er zu 24 Monaten, davon acht unbedingt verurteilt. Als mildernd wertete das Gericht das umfassende reumütige Geständnis mit Schuldeinsicht, die Persönlichkeitsstörung und die positive Prognose Kastners.

Die Sachverständige hatte erklärt, der Angeklagte dürfte sich von dem Thema nun distanziert haben. Er werde sich wohl künftig einer anderen Sache zuwenden und dort erneut auf Details herrumreiten, erwartet sie. Anklage und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.

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