Cerar bekräftigt Nein zu Anerkennung

Im Vorfeld des Österreich-Besuchs des slowenischen Regierungschefs Marjan Šarec am Mittwoch hat Außenminister Miro Cerar bekräftigt, dass es keine „rechtliche Grundlage für die Anerkennung der deutschsprachigen Bevölkerung Sloweniens als Minderheit“ gebe. Dies berichtete am Samstag die Tageszeitung „Večer“.

„Keine Veranlassung“

Cerar reagierte damit auf eine erneute Forderung der Volksgruppe, dieselben Rechte wie die italienischsprachige und die ungarischsprachige Gemeinschaft in Slowenien zugestanden zu bekommen. Den österreichischen Mitgliedern des Gemeinsamen Komitees Slowenien-Steiermark sagte er demnach, dass es keine Veranlassung gebe, der ethnischen Gruppe einen Sonderstatus zu verleihen. „Aber wir werden daran arbeiten, sie bei ihren kulturellen Aktivitäten und der Erhaltung ihrer Identität zusätzlich zu unterstützen“, so Cerar am Rande eines Treffens mit Vertretern des Komitees am Freitag.

Der Dachverband der Kulturvereine der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien hatte diese Woche die Anerkennung als autochthone Minderheit in der slowenischen Verfassung gefordert. Die Organisation verlangt, dass Slowenien und seine öffentlichen Institutionen die Aktivitäten und die nachhaltige Entwicklung von deutschsprachigen Kulturvereinen ihrer Gemeinschaft in Slowenien finanzieren, die Mitglieder der Gemeinschaft als loyale slowenische Staatsbürger respektieren und im Einklang mit der Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates Deutsch als Unterrichtssprache einführen.

Bei diesen Bemühungen wird der Verband seit Jahren von Österreich unterstützt. Das Thema wird vermutlich auch bei dem Treffen zwischen Regierungschef Šarec und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in Wien auf der Tagesordnung stehen. Bei seinem Besuch Anfang November in Wien hatte Außenminister Cerar mehr Förderung für die slowenische Volksgruppe in Österreich gefordert.

In Slowenien leben schätzungsweise rund 2.000 Angehörige der deutschsprachigen Volksgruppe, jedoch nicht auf einem zusammenhängenden Gebiet. Der slowenische Staat steht auf dem Standpunkt, dass die Stellung der deutschsprachigen Volksgruppe angemessen im slowenisch-österreichischen Kulturabkommen aus dem Jahr 2001 geregelt ist.

In dem Abkommen wird festgehalten, dass die deutschsprachige Gemeinschaft die in Artikel 61 der slowenischen Verfassung genannten Rechte genießt, welche vorschreiben, das jeder das Recht habe, „die Zugehörigkeit zu seiner Nation oder nationalen Gemeinschaft frei auszudrücken, deren Kultur zu fördern und zum Ausdruck zu bringen und ihre Sprache und ihre Schrift zu verwenden“.

Siehe Meldung vom 22.05.2018