Migrationspakt: Evaluierung der Position

Nach dem Ausstieg Österreichs und Ungarns aus dem UNO-Migrationspakt will nun auch Slowenien die Unterstützung dafür noch einmal prüfen. Die Entscheidung Österreichs habe Slowenien „überrascht“, sagte Außenminister Miro Cerar in Wien.

„Geänderte Rahmenbedingungen“

Wegen der neuen Rahmenbedingungen müsste die slowenische Position nun aber evaluiert werden, so Miro Cerar nach einem Treffen mit seiner Amtskollegin Karin Kneissl, die ihm am Mittwoch weitere Einblicke in die Entscheidung der ÖVP-FPÖ-Regierung gegeben habe. Die Regierung in Ljubljana müssen nun erörtern, ob Slowenien bei der Annahme des UNO-Dokuments „möglicherweise Vorbehalte“ ausdrücken soll. Es sei richtig, darüber zu diskutieren.

Das Mitte-Links-Kabinett steht indes unter massivem Druck der konservativen Opposition, den UNO-Pakt ebenfalls aufzukündigen. Bereits am Montag war der slowenische Premier Marjan Šarec auf Distanz zu dem Dokument gegangen und hatte klargestellt, dass er im Dezember nicht am Gipfel in Marrakesch teilnehmen werde, bei dem der Migrationspakt mit Akklamation angenommen werden soll.

Cerar kritisiert konservative Dominanz in EU

In einem per E-Mail geführten Interview mit der APA hatte Cerar bereits im Vorfeld des Besuchs die Dominanz der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) in der EU-Politik kritisiert. Es sei „nicht im demokratischen Interesse, dass nur eine Partei, auch wenn sie die größte ist, den Vorsitzenden der Kommission, des Europäischen Rates und des Parlaments bekommt, also alle Schlüsselfunktionen“, meinte der 55-Jährige. Der liberale Ex-Premier ging diesbezüglich auch auf Distanz zum Spitzenkandidatensystem für die Europawahl, das vor allem von der EVP propagiert wird. Bei ihrem in Helsinki ab Mittwoch stattfindenden Kongress will die größte EU-Partei ihren Spitzenkandidaten für die Europawahl im Mai 2019 küren, der dann auch den Anspruch auf den Posten des EU-Kommissionspräsidenten stellen soll.

Cerar erklärte, dass das Spitzenkandidatensystem zwar dazu diene, die EU-Parteipolitik den Unionsbürgern anzunähern, es liege aber auch „in gewisser Weise über Kreuz mit der Rechtsordnung beziehungsweise dem Entscheidungsprozess zur Ernennung des Kommissionspräsidenten, in den die Institutionen eingebunden sind“.

- Siehe Meldung vom 07.11.2018
- Siehe Meldung vom 06.11.2018