Doppelpass: Härtefälle durch türkische Liste

Eine Salzburgerin befürchtet, dass sie ihren österreichischen Pass abgeben muss, weil sie angeblich türkische Staatsbürgerin sei. Ihr Name scheint nämlich im türkischen Wählerverzeichnis auf, sagen die Behörden. Deswegen hat das Land ein Verfahren zur Entziehung der Staatsbürgerschaft eingeleitet.

Cigdem Schiller versucht seit einem halben Jahr zu beweisen, dass sie keine doppelte Staatsbürgerschaft hat. Sie ist in Österreich geboren und hat türkische Eltern. Ihre türkische Staatsbürgerschaft habe sie bereits 2003 zurückgelegt. Doch ihr Name scheint dennoch in der türkischen Wählerliste auf. Deswegen hat das Land ein Verfahren zur Entziehung der Staatsbürgerschaft eingeleitet.

Cigdem Schiller sagt: „Ich habe vom Konsulat die Bestätigung bekommen, dass ich keine Staatsbürgerin bin. Damit bin ich zum Land Salzburg. Die haben mir aber erklärt, dass würde nicht reichen. Ich bräuchte eine Bestätigung, dass ich die türkische Staatsbürgerschaft nicht wiedererlangt habe“.

Türkische Behörden erteilen keine Auskünfte

Das Problem für die zuständigen Beamten im Land ist, dass die türkischen Behörden keine personenbezogenen Auskünfte erteilen. Die Türkei hat ein entsprechendes Übereinkommen über den Austausch von Einbürgerungsmitteilungen vor acht Jahren gekündigt.

Informationen zur Staatsbürgerschaft können seither nur durch die betroffenen Personen beantragt werden. Die österreichischen Behörden sind also auf die Informationen der betroffenen Personen angewiesen. Und das scheint für viele zu einem existenzbedrohenden Problem zu werden.

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- Siehe Meldung vom 16.10.2018