Vergasung „strittig“: Rechtsanwalt verurteilt

Eine Strafe von 10.000 Euro muss ein Rechtsanwalt aus Wels in Oberösterreich zahlen. Die Rechtsanwaltskammer verurteilte ihren Kollegen, nachdem er in einer Verhandlung die Existenz von Gaskammern in Mauthausen geleugnet hatte.

Der Anwalt hatte im März 2016 als Pflichtverteidiger einen wegen Hasspostings angeklagten Mann vertreten. Im Schlussplädoyer sagte er wörtlich: „Es ist strittig, ob in Mauthausen Vergasungen und Verbrennungen stattgefunden haben. Was man seinerzeit in Mauthausen zu Gesicht bekommen hat, ist eine sogenannte Gaskammer, die nachträglich eingebaut wurde. Unbekannt ist, ob dort jemals eine Gaskammer vorhanden war.“

Rückzieher nach Weisungsrat

Die Staatsanwaltschaft Wels leitete danach Ermittlungen gegen den Rechtsanwalt ein und wollte auch Anklage erheben. Nach einem entsprechenden „Ersuchen“ des Weisungsrates machte sie dann aber einen Rückzieher. Der Rechtsanwalt habe die Interessen seines Mandaten wahren wollen und dabei über das Ziel hinausgeschossen. Er habe ein oder zwei Sätze gesagt, die historisch falsch sind, aber nicht den Holocaust an sich geleugnet, lautete die offizielle Begründung.

Was übrig blieb, war eine Verwaltungsstrafe von 250 Euro wegen Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts. Das bekämpfte der Anwalt bis zum Verfassungsgerichtshof, blitzte aber damit ab.

Die Rechtsanwaltskammer Oberösterreich verurteilte den Kollegen nach dem Disziplinarstatut wegen Verletzung der Berufspflichten und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes in nicht öffentlicher Sitzung zu 10.000 Euro Geldstrafe. Das Urteil erging bereits vor Monaten und ist rechtskräftig. Einem Antrag des Kammeranwalts, dem Kollegen die Ausübung seines Berufs für eine gewisse Zeit zu untersagen, wurde hingegen nicht stattgegeben. Der Verurteilte soll die unüblich hohe Strafe auch bereits an die Standesvertretung überwiesen haben.

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