Gesetzesentwurf wird vorgelegt

Der von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitete Gesetzesentwurf für eine Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler soll am Freitag der Bundesregierung vorgelegt werden. Vier Gesetze müssten laut dem Entwurf geändert werden, berichtete die „Tiroler Tageszeitung“ in ihrer Freitagsausgabe.

Vorraussetzung ist Einvernehmen mit Rom

Der vorliegende Gesetzesentwurf soll Grundlage für die Verhandlungen mit Rom sein. Voraussetzung sei jedenfalls das Einvernehmen mit der italienischen Regierung in Rom, hatte es immer wieder geheißen. Das Gesetz soll nicht gegen den Willen Roms beschlossen werden. Zudem soll die völkerrechtlich verankerte Schutzfunktion Österreichs für Südtirol nicht gefährdet werden.

Der Entwurf sieht die Änderung von insgesamt vier Gesetzten vor: das Staatsbürgerschafts-, das Wählerevidenz-, das Europa-Wählerevidenz- sowie das Gebührengesetz. Letzteres soll laut „TT“ das Erlangen der Staatsbürgerschaft für Südtiroler günstiger machen und rund 600 Euro kosten. Südtiroler Doppelstaatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, müssten dann jedoch zum Bundesheer. Auch Sozialleistungen sollen jene Doppelstaatsbürger erhalten, die ihre Wohnadresse in Österreich haben.

Einen Anspruch auf den Doppelpass sollen alle Südtiroler haben, die der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe angehören oder sich bei der Sprachgruppenerklärung dazu zugehörig erklärt haben. Bei Nationalrats- und Europawahlen wären Südtiroler mit einem Doppelpass in Österreich wahlberechtigt.

Die italienische Regierung hatte sich zuletzt ablehnend gegenüber der Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler gezeigt.

Glej vest z dne 14.08.2018