Hausdurchsuchungen und Festnahmen

Die slowenische Polizei hat im Zusammenhang mit der umstrittenen rechtsextremen bewaffneten Bürgerwehr „Štajerska varda“ am Donnerstag zwei Personen festgenommen und Hausdurchsuchungen durchgeführt. Unter den Festgenommenen ist auch der Anführer der Bürgerwehr, Andrej Šiško.

Štajerska varda Bürgerwehr Polizei geht vor

APA

Razzia auch in Šiškos Haus

Die Polizei machte vorerst keine Informationen zu den festgenommenen Personen. Auf den Fotos, die slowenische Medien auf ihren Internetseiten veröffentlicht haben, ist Šiško in Anwesenheit von Beamten der Kriminalpolizei vor seinem Haus in Maribor zu sehen. In dem Haus wurde Berichten zufolge eine der Razzien durchgeführt. Mehr Informationen zu dem Fall will die Polizei bei einer Pressekonferenz am frühen Nachmittag bekanntgeben.

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sta.si

Nach Angaben der Polizei wurden auf fünf Standorten in Maribor und Murska Sobota Wohnungen und Autos durchsucht. Insgesamt 40 Kriminalpolizisten seien an dem Fall, in dem die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft in Maribor geleitet werden, beschäftigt, hieß es.

Polizei behandelt Fall mit „voller Ernsthaftigkeit“

Die Polizei behandle den Fall, über den auf sozialen Netzwerken Fotos veröffentlicht wurden, mit „voller Ernsthaftigkeit“, hieß es in der Polizei-Mitteilung. Demnach fokussieren sich die Ermittlungen auf den Verdacht der Aufhetzung zur gewaltsamen Änderung der verfassungsrechtlichen Ordnung, wofür laut slowenischem Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Haft drohen, sowie des illegalen Waffen- und Drogenhandels.

Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem auf sozialen Netzwerken vor wenigen Tagen Fotos und Videos einer Gruppe von maskierten Männern aufgetaucht sind. Die Männer trugen Tarnkappen und waren unter anderem mit Hacken bewaffnet. Nach den Worten ihres Anführers zählt die sogenannte „Štajerska varda“ mehrere hundert Mitglieder und soll unter anderem für Grenzschutz sorgen. Šiško gab an, dass die Bürgerwehr das bereits im Vorjahr gegründete Land Štajerska schützen solle.

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- Siehe Meldung vom 05.09.2018