18 Monate Haft für Ex-Hypo-Vorstand Kircher
Der enorme Schaden habe eine bedingte Strafnachsicht ausgeschlossen, sagte Richter Gernot Kugi in seiner Begründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der ehemalige Hypo-Vorstand hatte zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis abgelegt, nachdem er bisher die Vorwürfe stets bestritten hatte. Dadurch ging alles sehr schnell, der Staatsanwalt würdigte in seinem Plädoyer auch die Kooperation Kirchers, wies aber auf die mehrfachen Vorverurteilungen hin.
Der Verteidiger stellte Kircher quasi als Mitläufer dar, der von den Vorständen Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger unter Druck gesetzt worden sei, und bat um eine bedingte Strafnachsicht. Diesem Wunsch entsprach der Schöffensenat nicht, man habe aber die Möglichkeit einer Fußfessel nicht ausgeschlossen, meinte der Richter.