Verbot im Alleingang nicht möglich

Kärnten wollte einen Alleingang beim Verbot des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat starten, doch Juristen sagen, das sei nicht möglich. Man habe alle Möglichkeiten geprüft, doch EU-Recht stehe über nationalem Recht.

Die Regierungsparteien sprachen sich in den vergangenen Tagen für ein landesweites Verbot aus. Eine Verordnung kann aber nicht eingebracht werden, denn die Juristen des Landes prüften alle Varianten, ein kärntenweites Glyphosat-Verbot einzuführen. Mit dem Ergebnis, das ein generelles Verbot vorerst gar nicht möglich sei.

Aufforderung an Bundesregierung

Geprüft werde noch, ob ein Kärntner Bodenschutzgesetz beschlossen werden könnte, in dem das Ausbringen von Glyphosat dann verboten werden könnte. Sollte dies alles rein rechtlich nicht durchsetzbar sein, würde man zumindest die Gemeinden auffordern, freiwillig auf den Einsatz von Glyphosat zu verzichten. In der Regierungssitzung am Dienstag wird voraussichtlich eine Resolution des Landes verabschiedet, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, ein österreichweites Glyphosat-Verbot einzuführen.

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