Anklage gegen Uwe Scheuch rechtskräftig

Der Einspruch des ehemaligen Landeshauptmann-Stellvertreters Uwe Scheuch gegen seine Anklage ist vom Oberlandesgericht (OLG) in Graz/ Gradec abgewiesen worden. Die Anklage lautet auf Amtsmissbrauch und ist damit rechtskräftig.

Dem freiheitlichen Kärntner Ex-Politiker wird Amtsmissbrauch mit einem Schaden von 23.000 Euro vorgeworfen. Für Scheuch gilt die Unschuldsvermutung.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Scheuch vor, einem Mitarbeiter seines Regierungsbüros die Weisung erteilt zu haben, sechs überhöhte Rechnungen als richtig zu bestätigen. Die den Rechnungen zugrunde liegenden Leistungen wurden laut WKStA nicht oder nur teilweise erbracht.

Anklage: Geld für BZÖ abeschöpft

Gestellt wurden die Rechnungen von zwei Printmedien-Unternehmen, die auf Landeskosten angehäuften Guthaben bei diesen Firmen wurden laut Anklage für Scheuchs persönlichen Wahlkampf oder für Ausgaben seiner damaligen Partei BZÖ abgeschöpft. Aufgetaucht waren die Vorwürfe im August 2015, als ein ehemaliger Mitarbeiter Scheuchs wegen ebendieser Rechnungen vor Gericht gestanden war und seinen früheren Chef belastet hatte.

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